Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen Informationen zu gewährten Beihilfen im Rahmen der ERP- und KfW- Förderprogramme - gültig ab 01.06.2013 Einleitung In einigen ERP-/KfW-Förderprogrammen werden Sub-ventionen, im EU-Sprachgebrauch Beihilfen, gewährt.
Mehr DetailsIn bestimmten ERP-/KfW-Förderprodukten werden Subventionen, im EU-Sprachgebrauch Beihilfen, gewährt. Beihilfen an Unternehmen sind nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) grundsätzlich verboten, da sie negativekönnen.
Mehr Details3. Im EG-Vertrag wird jedoch auch dem Umstand Rechnung getragen, dass Regierungen bei der Planung von Beihilfemaßnahmen mögliche negative Auswirkungen auf andere Staaten häufig nicht bedenken. Mitgliedstaaten können durchaus ein Interesse daran
Mehr DetailsIm Folgenden werden die wichtigsten Begriffe und Bedingungen im Kontext der Gewährung von Beihilfen durch die ISB näher erläutert. Weiterführende Informationen zur De-minimis-Verordnung finden Sie in dem Merkblatt De-minimis auf
Mehr DetailsIn bestimmten ERP-/KfW-Förderprodukten werden Subventionen, im EU-Sprachgebrauch Beihilfen, gewährt. Beihilfen an Unternehmen sind nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union grundsätzlich verboten, da sie negative Auswirkungen
Mehr DetailsBeihilfen an Unternehmen sind nach dem AEUV grundsätzlich verboten, da sie negative Auswirkungen auf den Wettbewerb in der Europäischen Union (EU) haben können. Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt das EU-Recht allerdings Ausnahmen vom allgemeinen
Mehr Details1139a/4 Merkblatt – Staatliche Beihilfen im Energie- und Stromsteuerrecht – zu Unternehmen in Schwierigkeiten und Rückzahlungsordnungen (2017) – Stand: 10.Januar 2018 3.5 Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen a) bei der Gewährung von
Mehr DetailsIm Folgenden werden die wichtigsten Begriffe und Bedingungen im Kontext der Gewährung von Beihilfen durch die ISB näher erläutert. Weiterführende Informationen zuDe-minimis-rVer ordnung finden Sie in dem Merkblatt De-minimis auf
Mehr DetailsBeihilfen auf Ziele von gemeinsamem Interesse zu fördern, den Anreizeffekt verstärkt zu prüfen, die Beihilfen auf das erforderliche Minimum zu begrenzen und mögliche negative Auswirkungen der Beihilfen auf Wettbewerb und Handel zu vermeiden. Die in diesen
Mehr Details1139a /3 Merkblatt – Staatliche Beihilfen im Energie- und Stromsteuerrecht – zu Unternehmen in Schwierigkeiten und Rückforderungsanordnungen (2020) – Stand: 01. Juli 2020 Für die Zwecke dieser Bestimmung bezieht sich der Begriff „Gesellschaften, bei
Mehr DetailsFrauen: Im industriellen Bergbau sind etwa 10 % der Beschäftigten Frauen, während es im Kleinbergbau sogar 30-50% sind. Frauen sind betroffen von struktureller Benachteiligung, Lohnungerechtigkeit und mangelndem Gesundheitsschutz. Darüber hinaus sind sie
Mehr Details1139a/4 Merkblatt – Staatliche Beihilfen im Energie- und Stromsteuerrecht – zu Unternehmen in Schwierigkeiten und Rückzahlungsordnungen (2017) – Stand: 17.März 2017 b) bei der Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen und
Mehr DetailsDeutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 („Bundesregelung Beihilfen für niedrigverzinsliche Darlehen 2020"). (2) Sofern die Regeln der nachstehend genannten Verordnungen eingehalten sind, ist eine Kumulierung von Beihilfen
Mehr DetailsGenehmigung von Beihilfen durch die Europäische Kommission und die sog. „Stillhalteverpflichtung" 14 e) Beihilfen, ... Natürlich hat nicht jede staatliche Beihilfe negative Auswirkungen. Daher gestatten die EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen etliche ...
Mehr Detailsberücksichtigt. Dabei dürfte die Kommission im Rahmen des sog. „balancing tests" in der Regel zu dem Ergebnis gelangen, dass die ohne Anreizeffekt gewährte Beihilfe aufgrund Nichterforderlichkeit überwiegend negative Auswirkungen auf Handel und
Mehr DetailsMining: Die Folgen des weltweiten Rohstoffabbaus. Sie stecken in Autos, Häusern und Handys – metallische Rohstoffe sind in zahllosen alltäglichen Produkten verarbeitet und aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken. Die wachsende Weltbevölkerung und die rasante Verbreitung elektronischer Geräte lassen die Nachfrage nach Metallen immer ...
Mehr DetailsBMWi-EA6 März 2016 Sensibilisierungspapier: Anreizeffekt im Beihilferecht Problem: Gewährung rechtswidriger Beihilfen mangels vorliegendem „Anreizeffekt" Nach der AGVO können bestimmte Gruppen von Beihilfen ohne die gemäß Art. 108 AEUV
Mehr DetailsBeihilfen auf das erforderliche Minimum und Vermeidung etwaiger beihilfebedingter negativer Auswirkungen auf Wettbewerb und Handel. Die in diesem Unionsrahmen dargelegten Voraussetzungen für die Vereinbarkeit der
Mehr DetailsSeite 4 von 20 Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen Informationen zu gewährten Beihilfen im Rahmen der ERP- und KfW-Förderprodukte - gültig ab 01.01.2015 Beihilfen im Agrarsektor – im Folgenden Agrar-De-minimis-Beihilfen genannt, – Verordnung (EG) Nr
Mehr Details· Diese ERM-Kapitel enthalten jedoch eine Vielzahl von Bestimmungen, die Auswirkungen auf den Schutz von Umwelt, Menschen- und Arbeitsrechten im Bergbausektor haben. Sie greifen stark in den wirtschaftspolitischen Spielraum der einzelnen Staaten ein.
Mehr Details1139a/3 Merkblatt – Staatliche Beihilfen im Energie- und Stromsteuerrecht (2016) – Stand: November.2016 c) Im Falle von Gesellschaften, bei denen zumindest einige Gesellschafter unbeschränkt für die Schulden der Gesellschaft haften (z.B. KG ...
Mehr Details1139a/4 Merkblatt – Staatliche Beihilfen im Energie- und Stromsteuerrecht – zu Unternehmen in Schwierigkeiten und Rückzahlungsordnungen (2017) – Stand: 24.Februar 2017 b) bei der Inanspruchnahme von Steuerbefreiungen und
Mehr DetailsBekämpfung von Waldbränden: Die EU -Beihilfen werden weder gut genug verwaltet noch sind sie kostenwirksam, so die EU -Prüfer Aus einem heute vom Europäischen Rechnungshof (EuRH) veröffentlichten Bericht geht hervor, dass die
Mehr DetailsIn bestimmten ERP-/KfW-Förderprodukten werden Subventionen, im EU-Sprachgebrauch Beihilfen, gewährt. Beihilfen an Unternehmen sind nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) grundsätzlich verboten, da sie negativekönnen.
Mehr Details(6) Einige Zahlungen, die von den Mitgliedstaaten nach der Verordnung (EU) Nr. 508 /2014 getätigt werden, sind keine Zahlungen an den Fischerei- und Aquakultursektor und fallen nicht unter diesen Sektor, beispielsweise Zahl ungen im Rahmen von Titel V Kapitel
Mehr DetailsBeihilfen an Unternehmen sind nach dem AEUV grundsätzlich verboten, da sie negative Auswirkungen auf den Wettbewerb in der EU haben können. Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt das EU-Recht allerdings Ausnahmen vom allgemeinen Beihilfeverbot.
Mehr DetailsDas Ziel der Kontrolle von Regionalbeihilfen besteht darin sicherzustellen, dass die Beihilfen positive Ergebnisse in Form einer Steigerung der Wirtschaftstätigkeit in den Fördergebieten 3 zeitigen und dass diese positiven Auswirkungen etwaige negative Auswirkungen in Form von
Mehr DetailsAuch Indigene sind stark von den negativen Auswirkungen des Rohstoffsektors betroffen. In rohstoffreichen Regionen kann es zu gewaltsamen Konflikten sowie der Zerstörung von Lebensgrundlagen kommen. Schätzungen der Vereinten Nationen zufolge werden jährlich etwa 15 Millionen Indigene aufgrund von großen Investitions- und Entwicklungsprojekten insbesondere im …
Mehr DetailsAus diesem Grund und aufgrund des geringen Umfangs des Vorhabens seien außerdem negative Auswirkungen auf grenzübergreifende Investitionen oder die Niederlassung ähnlicher Dienstleistungsangebote unwahrscheinlich.
Mehr Details5 Im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung, d. h. des Artikels 2 Nummer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in
Mehr Detailsvon Beihilfen für niedrigverzinsliche Darlehen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 („Bundesregelung Beihilfen für …
Mehr DetailsE-Paper Heinrich-Böll-Stiftung Die grüne politische Stiftung Schmutzige Geschäfte Deutsche Investitionen im Bergbausektor Von Roger MoodyInhaltsverzeichnis Schmutzige Geschäfte, Februar 2015, Heinrich-Böll-Stiftung - 2 - Inhaltsverzeichnis ...
Mehr DetailsStaatliche Beihilfen und Auswirkungen auf den EU-Binnenmarkt Die EU-Beihilfenvorschriften sind eine Voraussetzung dafür, dass die Unternehmen im gesamten europäischen Binnenmarkt unter gleichen Bedingungen miteinander in Wettbewerb treten können.
Mehr Detailseiner von insgesamt über 40 Steckbriefen zu verschiedenen Umwelt- und Sozialstandards im Bergbausektor. Zitiervorschlag: Rüttinger, Lukas und Laura Griestop (2015): Dodd-Frank Act. UmSoRess Steckbrief. Berlin: adelphi.
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